Wichtige Informationen
Hypnose ist nicht nur Vertrauenssache
!
Hypnose gehört auch in
verantwortungsvolle Hände !
Auf Wunsch nehmen wir auch jede
Hypnosesitzung auf Video auf !
Sie können auch zu jeder Hypnosesitzung
eine Person Ihres Vertrauens mitbringen !
Schweigepflicht & Datenschutz
Die Verschwiegenheitspflicht (auch Schweigepflicht) im
engeren Sinn ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter
Berufgruppen gemäß § 203 StGB, ihnen anvertraute
Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Verpflichtet sein können
sowohl Private (Berufsgeheimisträger), wie auch Amtsträger des
Staates selbst verpflichtet sind (sog. Amtsgeheimnis).
Im weiteren Sinn ist die Verschwiegenheitspflicht eng
mit dem Datenschutz verknüpft, da der Verschwiegenheitspflicht
nicht nur anvertraute Geheimnisse, sondern auch personenbezogene-
und andere Daten, wie z. B. Geschäftsgeheimnisse unterliegen
können.